Coronavirus – Maßnahmen unserer Kanzlei
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehend informieren wir Sie über die ab 3.11.2020 gültige „COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung“ und die sich dadurch ergebenden Änderungen für unsere Zusammenarbeit.
Für den Kundenbereich ist gemäß dieser Verordnung eine „Mindest-Fläche“ von 10 m²/Kunde normiert. Darüber hinaus ist jederzeit ein Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen einzuhalten.
Diese Bestimmungen bedeuten, dass unser Kundenbereich nicht uneingeschränkt genutzt werden darf. Wir ersuchen Sie daher vor einem Besuch in unserer Kanzlei telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen, damit ihr Betreuer die notwendigen Vorbereitungen treffen und die Unterlagenübermittlungen entsprechend organisieren kann.
Ihre Betreuer stehen Ihnen selbstverständlich nach wie vor telefonisch, per Videokonferenz und bei besonderem Bedarf auch persönlich zur Verfügung und können umgehend erforderliche Maßnahmen für Sie veranlassen.
Die gesetzten Maßnahmen gelten bis auf Widerruf. Wir werden Sie über allfällige Änderungen per E-Mail und auf unserer Homepage informieren.
Wir freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen und wünschen Ihnen bis dahin vor allem Gesundheit!
Coronavirus – Informationen für Mandanten
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Schlüsselarbeitskräfte Landwirtschaft aus dem Ausland – Quarantäneauflagen Stand 10.04.2020
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Corona Ein- und Ausreisebestimmungen Mitarbeiter Nachbarländer Stand 9.4.2020
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