Coronavirus – Maßnahmen unserer Kanzlei
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehend informieren wir Sie über die ab 3.11.2020 gültige „COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung“ und die sich dadurch ergebenden Änderungen für unsere Zusammenarbeit.
Für den Kundenbereich ist gemäß dieser Verordnung eine „Mindest-Fläche“ von 10 m²/Kunde normiert. Darüber hinaus ist jederzeit ein Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen einzuhalten.
Diese Bestimmungen bedeuten, dass unser Kundenbereich nicht uneingeschränkt genutzt werden darf. Wir ersuchen Sie daher vor einem Besuch in unserer Kanzlei telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen, damit ihr Betreuer die notwendigen Vorbereitungen treffen und die Unterlagenübermittlungen entsprechend organisieren kann.
Ihre Betreuer stehen Ihnen selbstverständlich nach wie vor telefonisch, per Videokonferenz und bei besonderem Bedarf auch persönlich zur Verfügung und können umgehend erforderliche Maßnahmen für Sie veranlassen.
Die gesetzten Maßnahmen gelten bis auf Widerruf. Wir werden Sie über allfällige Änderungen per E-Mail und auf unserer Homepage informieren.
Wir freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen und wünschen Ihnen bis dahin vor allem Gesundheit!
Coronavirus – Informationen für Mandanten
Fragen und Antworten zum Umsatzersatz
Aktuelles aus der Lohnverrechnung
Kurzarbeit ab 01.10.2020 (Phase 3)
Neuer Investitionsanreiz für Unternehmer
Aktuelle Maßnahmen zu Konjunkturstärkung und Entschädigungszahlungen
Urlaub 2020: Verhaltensregelungen und arbeitsrechtliche Konsequenzen in Zeiten von COVID 19
Geplante Umsatzsteuersenkung auf 5 %
COVID-19 Stundung Sozialversicherungsbeiträge
Schlüsselarbeitskräfte Landwirtschaft aus dem Ausland – Quarantäneauflagen Stand 10.04.2020
Info Härtefallfonds der Land- und Forstwirtschaft Teil 2 Stand 10.04.2020
Corona Ein- und Ausreisebestimmungen Mitarbeiter Nachbarländer Stand 9.4.2020
Rundschreiben Corona-Kurzarbeit
Rundschreiben-Coronavirus-Kurzarbeitszeit
Ärzte-Info

Mai 2020
Coronavirus: Änderungen der Corona-Kurzarbeit ab 1.6.2020
Ab 1.6.2020 gibt es eine neue Sozialpartnervereinbarung. Diese gilt für Erstanträge mit Beginn der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) sowie für alle Verlängerungsanträge mit Fortsetzung der Kurzarbeit ab...
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April 2020
Coronavirus: Dienstfreistellung von Risikogruppen
Bundesregierung schafft Klarheit, welche Risikogruppen Anspruch auf Dienstfreistellung samt Entgeltfortzahlung haben. Besonderes Augenmerk muß beim Schutz der Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin jener Gruppe...
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April 2020
Coronavirus: Abrechnung Kurzarbeit für März möglich
Seit 17.04. ist die Abrechnung der Kurzarbeit für den Monat März möglich. Abgerechnet werden können nur bereits genehmigte Projekte. Aufgrund der rückwirkenden Beantragungsmöglichkeit als auch des Rückstaus...
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April 2020
Coronavirus: Anträge Kurzarbeit mit rückwirkendem Beginn im März nur noch bis 20.4. möglich
Entsprechend der Vorgabe des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend ist eine rückwirkende Begehrensstellung mit einem Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 (24 Uhr) möglich. Ab 21. April 2020 können...
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