Da eine gesetzliche Verlängerung der Regelung nicht geplant ist, treten ab Juli 2023 wieder die „alten“ Pendlerwerte in Kraft.
Dadurch wird bei jenen Arbeitnehmer/innen, die in der Gehalts- und Lohnverrechnung ein Pendlerpauschale berücksichtigt bekommen, das Netto ab Juli 2023 wieder geringer.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums unter
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