Die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich beginnt mit dem Folgejahr nachdem in einer Gemeinde erstmalig Kommunalsteuer durch den Betrieb entrichtet wurde und wird einmal jährlich vorgeschrieben.
Der Versand der Zahlungsaufforderung für das Jahr 2024 hat mit Juni 2024 begonnen. Mit der Zahlungsaufforderung erhalten Sie die Beiträge je Gemeinde und Bundesland detailliert aufgeschlüsselt.
Erscheinungsdatum: