Eine zuletzt ergangene gerichtliche Entscheidung brachte leider erneut kein Ergebnis darüber, ob kürzere Kündigungsfristen für Arbeiter im Gastgewerbe anwendbar sind. Es besteht somit weiterhin rechtliche Unsicherheit, wenn Dienstverhältnisse unter Anwendung der kollektivvertraglichen Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen aufgelöst werden.
Praxistipp: Sofern möglich, empfehlen wir Ihnen die einvernehmliche Beendigung von Dienstverhältnissen.
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