Neuigkeiten zur AuftraggeberInnen-Haftung für Bauunternehmen
Neuigkeiten zur AuftraggeberInnen-Haftung für Bauunternehmen
Ab 1.1.2009 haftet der Generalunternehmer bei Bauleistungen mit 20% der Auftragssumme dafür, dass Subunternehmer ihre Sozialversicherungsbeitrege odrnungsgemäß abführen!