Neues Lohndumpinggesetz
Seit 1. Mai drohen aufgrund einer Gesetzesänderung bei Lohn- und Sozialdumping hohe Strafen!
Dass „LSD“ nicht nur (verbotene) Partydrogen meint, sondern auch ein neues Gesetz, das für alle österreichischen Unternehmer und Dienstgeber gilt, hat sich offenbar – auch mangels fundierter Darstellung der Tagesmedien – noch nicht herumgesprochen.
Wie der Steuerexperte Dr. Stefan Steiger, stv. Vorsitzender des Fachsenats für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und Landespräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Burgenland, am Donnerstag 19. Mai in der Römerhalle in Mautern vor zahlreichen erstaunten ASTORIA-Klienten referierte, wird seit 1. Mai 2011 von der neuen „Finanzpolizei“ („KIAB“) scharf kontrolliert. Es drohen drakonische Strafen von € 500,- bis € 20.000,- (!) pro Dienstnehmer bei KV-Unterentlohnung, nicht erfolgten Anmeldungen oder fehlenden Aufzeichnungen nach dem neuen „Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSDB-G)“. Die Strafen richten sich aber nicht nur gegen ausländische Billiglöhner, sondern treffen vor allem inländische Arbeitgeber – den meisten ist das nur noch nicht bewusst!
Lohnverrechnungsexpertin Roswitha Nigl und Steuerberater Andreas Weiß, Geschäftsführer der ASTORIA,
erläuterten, wie wichtig die laufende Erfassung von Arbeitsaufzeichnungen in jedem Betrieb ist und wie man teure Fehler bei späteren Prüfungen mit einfachen Lösungen vermeiden kann. Beim anschließenden Buffet wurde noch lange angeregt diskutiert und persönliche Fragen geklärt.