Sollten Sie Kosten im Zusammenhang mit der Beseitigung von Hochwasserschäden erleiden, bewahren Sie die entsprechenden Belege für die Steuererklärung auf und dokumentieren Sie die Situation.
Derartige Kosten können als außergewöhnliche Belastung nach Abzug von Versicherungsvergütungen und Zuschüssen geltend gemacht werden.
Erscheinungsdatum: