Ein neues Newslettersystem ersetzt postalische Rundschreiben und die Klientenzeitung
Für das Jahr 2025 werden Arbeitgeber die Möglichkeit haben, ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich eine Prämie von bis zu € 1.000,00 lohnsteuerfrei zu gewähren, allerdings ohne Begünstigung in sämtlichen anderen Abgaben.
Die Bundesregierung hat Anfang September angekündigt den Investitionsfreibetrag auf 20% bzw. 22% im Zeitraum 1. November 2025 bis 31.12.2026 zu erhöhen.
Bis Ende 2025 können Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe noch bis zur vollen Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, ohne dass sich dies auf ihre AMS-Leistung auswirkt. Mit 1. Jänner 2026 wird diese Möglichkeit jedoch weitgehend abgeschafft – ein Zuverdienst bleibt nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt.
Die laut Kollektivvertrag zustehende Infektionszulage gerät zunehmend in den Fokus der Abgabenbehörden. Was zunächst als steuerlicher Vorteil erscheint, kann bei Prüfungen schnell zu Nachforderungen führen, wenn die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nicht korrekt erfüllt sind.
Bis spätestens 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Richtlinie verfolgt den Grundsatz „Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit. “ Betriebe müssen sich auf tiefgreifende Änderungen in der Entgeltgestaltung und Transparenzpflicht einstellen
Für Altersteilzeitvereinbarungen, die vor dem 1. Jänner 2026 zu laufen begonnen haben, gilt eine Übergangsregelung: Das Altersteilzeitgeld wird nur dann weitergewährt, wenn eine bestehende Nebenbeschäftigung bis spätestens 30. Juni 2026 beendet wird.
Bitte vergessen Sie nicht auf die jährliche Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs aus Ihrer Registrierkasse und die Sicherung Ihrer Registrierkassendaten.
Wir wünschen frohe Festtage und ein glückliches neues Jahr!
Ab 1. Jänner 2026 gelten in Österreich einheitliche Regeln zur Behandlung von Trinkgeldern für bestimmte Branchen. Diese betreffen das Arbeitsrecht, die Sozialversicherung und das Steuerrecht. Ziel ist mehr Klarheit, weniger Aufwand und mehr Rechtssicherheit für Betriebe und Mitarbeitende.
Wir wurden von Klienten über Schreiben (E-Mails), die vom BMF als deklarierten Absender stammen sollen informiert.
Durch die Gemeinden bzw. Magistrate werden aktuell Erinnerungsschreiben bezüglich Kommunalsteuererklärungen 2025 verschickt.
Wie medial bereits seit längerem angekündigt, hat der Gesetzgeber nun eine Senkung der Umsatzsteuer für die Lieferung von bestimmten Grundnahrungsmitteln beschlossen.
An folgenden Tagen sind unsere Standorte ganztägig geschlossen:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.