Seitenbereiche

Neue Trinkgeldregelung ab 2026 – klare Regeln für Betriebe und Mitarbeitende

Ab 1. Jänner 2026 gelten in Österreich einheitliche Regeln zur Behandlung von Trinkgeldern für bestimmte Branchen. Diese betreffen das Arbeitsrecht, die Sozialversicherung und das Steuerrecht. Ziel ist mehr Klarheit, weniger Aufwand und mehr Rechtssicherheit für Betriebe und Mitarbeitende.

 

Betroffene Branchen
Die neuen Regelungen gelten insbesondere für die Gastronomie, Friseurbetriebe, Kosmetik-, Fußpflege- und Massagebetriebe sowie das Personenbeförderungsgewerbe.

Was ist Trinkgeld?
Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung von Kund:innen zusätzlich zur Rechnung. Es besteht kein Rechtsanspruch. Solange Trinkgeld nicht zugesichert oder garantiert wird, zählt es arbeitsrechtlich nicht zum Lohn.

Arbeitsrecht – mehr Transparenz
Ab 2026 müssen Arbeitgeber Trinkgeld-Verteilsysteme, zum Beispiel Tronc-Systeme, offenlegen. Mitarbeitende müssen wissen, wie Trinkgelder verteilt werden.
Bei bargeldlosen Trinkgeldern haben Arbeitnehmer:innen ein Auskunftsrecht über die erhaltenen Beträge. Dieses gilt ab 1. Jänner 2026. Für reines Bartrinkgeld oder eine zeitnahe Auszahlung gibt es Ausnahmen.

Sozialversicherung – klare Regeln
Trinkgeld gilt sozialversicherungsrechtlich als beitragspflichtiges Entgelt. Für bestimmte Branchen gibt es jedoch bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen, die als Höchstbeträge gelten.

Wichtig: Ab 2026 führen höhere tatsächliche Trinkgelder nicht mehr zu Nachforderungen, sofern die Pauschalen korrekt angewendet werden.

Verjährung alter Fälle
Es wurde klargestellt, dass für Zeiträume vor 2026 keine Nachforderungen der Sozialversicherung für Trinkgelder mehr möglich sind.

Steuerrecht – keine Änderung
Trinkgelder bleiben steuerfrei, wenn sie freiwillig, ortsüblich, von dritter Seite und zusätzlich zur Arbeitsleistung gewährt werden. Das gilt auch für Kartentrinkgelder und Trinkgeld-Verteilsysteme. Steuerpflichtig bleiben Servicepauschalen und garantierte Trinkgelder.

 

Fazit
Die neue Regelung bringt einfache, einheitliche Regeln und mehr Rechtssicherheit. Betriebe müssen ihre Trinkgeldsysteme transparent gestalten und korrekt anwenden.

Bei Fragen zur neuen Trinkgeldregelung oder zur praktischen Umsetzung steht Ihnen Ihre persönliche Betreuerin bzw. Ihr persönlicher Betreuer gerne zur Verfügung.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.