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Registrierkassensicherheitsverordnung – Jahresbeleg und Datensicherung

Bitte vergessen Sie nicht auf die jährliche Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs aus Ihrer Registrierkasse und die Sicherung Ihrer Registrierkassendaten.

 

Jahresbeleg:

Spätestens vor dem ersten Umsatz im Folgejahr muss ein Jahresbeleg (mit QR-Code) gedruckt werden. Wir empfehlen diesen mit dem letzten Umsatz vor dem 31.12. zu erstellen. Dieser Jahresbeleg muss gedruckt aufbewahrt werden und mit der BMF-Belegcheck-App bis spätestens 15.2. des Folgejahres geprüft werden. Bitte kontaktieren Sie jederzeit Ihren zuständigen Betreuer, wenn wir Ihnen dabei behilflich sein können.

Datensicherung:

Zumindest vierteljährlich muss das Datenerfassungsprotokoll auf einem externen Datenträger gesichert und 7 Jahre aufbewahrt werden. Falls Ihnen nicht bekannt ist, ob bzw. wie eine Sicherung bei Ihrem Kassensystem erfolgt, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Kassenhersteller.

Erscheinungsdatum:

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