Das bereits beschlossene Budgetbegleitgesetz 2025 sieht für das Kalenderjahr 2025 die Möglichkeit der Auszahlung steuerfreier Mitarbeiterprämien bis zu maximal € 1.000,00 pro Arbeitnehmer/in vor.
Eine Regelung im Kollektivvertrag oder steuerliche Gruppenmerkmale sind nicht mehr erforderlich, allerdings muss es für die personelle Auswahl und betragliche Unterschiede „sachliche betriebsbezogene Gründe“ geben – diese schwammige Formulierung wird in der Praxis leider wieder zu umfangreichen Diskussionen führen, welche Gründe anzuerkennen sind.
Bedauerlich ist, dass es im Gegensatz zu den Vorjahren keine Begünstigung in der Sozialversicherung und im Bereich der Lohnnebenkosten (DB, DZ, KommSt) geben wird. Dadurch entstehen dem Dienstgeber rund 30% Abgaben zusätzlich zu der Prämie, dem Dienstnehmer sind außerdem die SV-Dienstnehmeranteile abzuziehen.
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