Folgende Neuregelung ist diesbezüglich geplant:
- Reduzierung der Übertragungs- bzw. Vereinigungsquote auf 75%:
Ein Grunderwerbsteuer auslösender Gesellschafterwechsel wird bereits bei einem Erwerb bzw. einer Vereinigung von 75% statt bisher 95% der Anteile bewirkt.
- Grunderwerbsteuerpflicht für mittelbare Anteilsvereinigung:
Die Anteilsübertragung bei der Muttergesellschaft, deren Tochtergesellschaft Immobilien hält, wird vom Grunderwerbsteuertatbestand erfasst.
- Verlängerung der Frist für Gesellschafterwechsel:
Die Sonderregelung für Personengesellschaften findet künftig auch auf Kapitalgesellschaften Anwendung und sieht ebenfalls die Reduzierung der Schwelle auf 75 % vor. Darüber hinaus wird der Beobachtungszeitraum für diese Übertragungen von 5 auf 7 Jahre verlängert.
- Ausdehnung auf Personenvereinigungen:
Wenn Personen- und Kapitalgesellschaften zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind, dann wird auf Ebene der Personenvereinigung der Grunderwerbsteuertatbestand erfüllt.
- Erhöhung des Steuersatzes für Immobiliengesellschaften:
Der Steuersatz erhöht sich für Immobiliengesellschaften (Gesellschaften mit Schwerpunkt in der Veräußerung, Vermietung oder Verwaltung von Grundstücken) von 0,5 % auf 3,5 %.
- Die Anwendung der Neuregelung ist für Erwerbsvorgänge nach dem 30.6.2025
Wir empfehlen daher die Evaluierung Ihrer Gesellschaftsstrukturen auf einen bestehenden Anpassungsbedarf. Auch das Vorziehen bereits beabsichtigter Änderungen wie Anteilsübertragungen oder Umgründungen sollte umgehend geprüft werden.
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