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Zur Immobilienertragssteuer mit geplantem Inkrafttreten nach 30.6.2025:

Die Besteuerungsgrundlage bei Umwidmungen wird pauschal erhöht.

 

  • Für Veräußerungsvorgänge nach dem 30.6.2025 wird der Gewinn für Liegenschaftsverkäufe, denen eine Umwidmung vorangegangen ist, pauschal um den „Umwidmungszuschlag“ in Höhe von 30 % erhöht. Die Besteuerung dieses Gewinnes erfolgt wie bisher mit einem Steuersatz in Höhe von 30 %.

 

Wir empfehlen zu prüfen, ob geplante Grundstücksverkäufe noch vor dem 1.7.2025 abgeschlossen werden können, um eine höhere Besteuerung zu vermeiden.

Erscheinungsdatum:

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