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Erinnerungsschreiben Kommunalsteuererklärungen 2025

Durch die Gemeinden bzw. Magistrate werden aktuell Erinnerungsschreiben bezüglich Kommunalsteuererklärungen 2025 verschickt.

 

In den letzten Wochen wurden uns gehäuft Erinnerungsschreiben betreffend Kommunalsteuererklärungen 2025 übermittelt, bei denen Betriebe ohne Dienstnehmer von der Gemeinde oder dem Magistrat mittels Mahnung und Androhung von Strafen zur Abgabe einer Jahreserklärung 2025 aufgefordert werden. Wir haben bereits bei den zuständigen Behörden nachgefragt und dies wird damit begründet, dass eine möglichst lückenlose Kontrolle hinsichtlich etwaiger Kommunalsteuerpflichten erfolgen soll.

Grundsätzlich besteht für alle Betriebe die Verpflichtung zur Abgabe einer Kommunalsteuer-Jahreserklärung bis zum 31.3. des Folgejahres bei der zuständigen Gemeinde oder dem Magistrat, wenn diesen eine Kommunalsteuernummer zugeteilt wurde. Die Vergabe der Steuernummer erfolgt an sich immer dann, wenn Dienstnehmer beschäftigt werden oder die Bemessungsgrundlage den Freibetrag übersteigt. Es besteht allerdings kein klares Verbot hinsichtlich der Erteilung einer Kommunalsteuernummer, wenn die Behörde noch keine Information hinsichtlich der Beschäftigung von Dienstnehmern hat. Diesen Weg gehen die Magistrate und Gemeinden nunmehr vermehrt.

Sollten Sie demnach eine Aufforderung zur Abgabe der Kommunalsteuer-Jahreserklärung erhalten, raten wir jedenfalls zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung. Die Erklärung ist mittels Finanzonline elektronisch zu übermitteln oder alternativ im Papierformat. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Aufforderung an Ihren zuständigen Mitarbeiter bei der ASTORIA weiter zu leiten, damit wir die Erklärungspflicht für Sie wahrnehmen können.

Für alle Betriebe, deren Lohnverrechnung von der ASTORIA durchgeführt wird, erfüllen wir auch die Abgabeverpflichtung hinsichtlich der Jahreserklärung. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

Erscheinungsdatum:

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